Gestaltungsempfehlungen für die GmbH
Steuern | Vergütung | Haftung
Infos zu den aktuellen Fachbeiträge für Juli 2010 finden Sie hier
Aktuelle Ausgabe der Zeitschrift GmbH-Steuerpraxis:
Nie war sie so wertvoll wie heute…
Die öffentlichen Kassen sind leer. Offensichtlich haben viele Politiker dies erst nach der Bundestagswahl erkannt. Die Finanzverwaltung mit ihren über 13.300 Betriebsprüfern hat auf die leeren Staatskassen schon lange reagiert. Rund 21 Mrd. ¤ haben die Betriebsprüfungen in 2009 eingebracht, das sind rund 1,3 Mrd. ¤ mehr als ein Jahr davor und 2,3 Mrd. ¤ mehr als in 2007. Allein die Körperschaftsteuer mit rund 6 Mrd. ¤ hat den Löwenanteil erbracht.
Wer die Entwicklung der öffentlichen Kassen und die Notwendigkeit zu Steuer-Mehreinnahmen hochrechnet, kann sich vorstellen, wie sich das Steuerklima und die Intensität der Betriebsprüfungen verändern werden. Komplizierte, teils unverständliche Steuergesetze, schlampige Gesetzesformulierungen, dubiose politische Vorgaben und ein unübersehbarer Wust von Erlassen, Gesetzesänderungen und bürokratischen Neuerungen – all dies berührt den Betriebsprüfer wenig, wenn er nach Jahren vorrechnet, wie eine Steuervorschrift zu interpretieren gewesen wäre.
Die GmbH-Steuerpraxis wird vor diesem Hintergrund weiterhin bemüht sein, praktikable und Steuer sparende Wege bei der Führung einer GmbH aufzuzeigen, gute Argumente für Rechtsstreitigkeiten zu liefern, die praktischen Konsequenzen einer nicht immer widerspruchsfreien Rechtsprechung zu analysieren und gesetzeskonforme Wege für Steuergestaltungen aufzuzeigen. Ein langjähriger Abonnent dieser Zeitschrift honorierte diese Bemühungen mit den Worten: „Nie war sie so wertvoll wie heute“. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen spannende Lektüre bei den Beiträgen dieses Hefts.
Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen wird häufig – insbesondere im Familienkreis – kein Einmalbetrag, sondern eine Rente vereinbart. Diese Rentenzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen vom Übernehmer der GmbH-Anteile als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Zimmers geht in seinem Beitrag ab Seite 193 auf die Regelungen des sog. „Vierten Rentenerlasses“ vom 11.3.2010 ein und zeigt anhand zahlreicher Beispiele, welche Voraussetzungen bei der Anteilsüber-tragung von dem Übergeber und dem Übernehmer der Anteile zu erfüllen sind, um den Sonderausgabenabzug sicherzustellen.Die GmbH & Co. KG erfreut sich zunehmender Beachtung. Eine besondere Form dabei ist die Einheitsgesellschaft, bei der die Kommanditgesellschaft die Alleingesellschafterin der Komplementär-GmbH ist. Schäfers zeigt in seinem Beitrag ab Seite 198, wie der Abstimmungsaufwand der Rechtsverhältnisse zwischen KG und Komplementär-GmbH minimiert werden kann und welche Vorteile sich dadurch ergeben.Die Gesellschafterversammlung der GmbH hat größte Bedeutung für die GmbH und ihre Gesellschafter; nicht zuletzt werden hier alle wichtigen Beschlüsse gefasst.Bäcker analysiert in seinem Beitrag ab Seite 201 die Rechtsprechung der vergangenen Jahre zur Vorbereitung, Durchführung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung. Der Autor zeigt anhand der rechtlichen Streitfälle auf, wie sich schwer wiegende Fehler in der Praxis vermeiden lassen, die zur Anfechtung oder gar zur Nichtigkeit von Beschlüssen führen können.
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Dr. Hagen Prühs
Schriftleitung