Fachbeitrag:

Wenn ein GmbH-Geschäftsführer ein vertragswidriges Verhalten von Arbeitnehmern der GmbH nicht dulden will, muss er dieses Verhalten rügen. Wenn er diesen Vertragsverstoß gar zum Anlass nehmen will, sich von dem Arbeitnehmer zu trennen, muss er ihn verwarnen mit dem Hinweis, dass das Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall seitens der GmbH beendet wird. Eine Abmahnung erfüllt sowohl die Rüge – als auch die Warnfunktion. Unser Beitrag gibt Empfehlungen für eine rechtssichere Abmahnung.

Überblick:

1. Was kann abgemahnt werden?
2. Wer darf abmahnen?
3. Wie oft darf abgemahnt werden?
4. Pauschale Vorhaltungen nicht ausreichend
5. Welche Fristen gelten?
6. Einzel- oder Sammelabmahnungen?
7. Fehlende Kündigungsandrohung
8. Mündliche Abmahnung?
9. Wann wird eine Abmahnung unwirksam?
10. Welche Rechte stehen dem Arbeitnehmer zu?

Fachbeitrag von Dr. Nicolai Besgen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, 1,5 Seiten DIN A 4.

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