Von Dipl.-Volkswirt Dr. jur. Hagen Prühs

Ansatz eines geldwerten Vorteils durch BFH und BMF eingeschränkt

4 Seiten DIN A4

Fachbeitrag:

Der Ansatz eines geldwerten Vorteils für die (angebliche) Nutzung eines Firmenwagens auch für private Zwecke durchdie Finanzämter wurde durch ein BFH-Urteil vom 4.12.2012 und ein BMF-Schreiben vom 15.11.2012 auf „eindeutige“Fälle begrenzt. So ist künftig der für eine Privatnutzung sprechende sog. Anscheinsbeweis leichter widerlegbar. Außerdemwar die 1%-Methode auch für gebrauchte Pkw bzw. für Neuwagen, die mit stattlichen Rabatten erworben wurden,auf dem steuerlichen Prüfstand.

Überblick:

  1. BMF-Schreiben vom 15.11.2012 zur Nutzungswertbesteuerungbei Fahrzeugpools
  2. BFH-Urteil vom 4.12.2012 zur Entkräftung desAnscheinsbeweises einer privaten Nutzungbetrieblicher Kfz
  3. 1%-Methode auf dem steuerlichen Prüfstand

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