Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Thomas Schelp
Risiken beim Einsatz von Leiharbeitnehmern
4,5 Seiten DIN A4
Fachbeitrag:
Durch das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) (BT-Drs. 17/4804) hat der Gesetzgeberzahlreiche praxisrelevante Änderungen betreffend den Einsatz von Leiharbeitnehmern eingeführt. Die meisten dieserÄnderungen sind am 1.12.2011 in Kraft getreten. Dass die Änderungen gravierende Auswirkungen auf den Einsatz vonLeiharbeitnehmern in der Praxis haben würden, war von Anfang an klar. Nunmehr zeigen erste Gerichtsentscheidungenauf, welche Risiken mit einem solchen Einsatz einhergehen können – Zeit für eine Zwischenbilanz.
Überblick:
- Änderung des Gesetzes
- Auswirkungen auf die Praxis – aktuelle Fallbeispiele
- Überlassung ohne Gewinnerzielungsabsicht und ohneArbeitnehmerüberlassungserlaubnis
- Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung ohne und mitArbeitnehmerüberlassungserlaubnis
- Mehr als nur vorübergehende Überlassung bei vorhandenerArbeitnehmerüberlassungserlaubnis
- Zustimmungsverweigerungsrechte des Betriebsrats beilänger als vorübergehender Überlassungn
- Ergänzende aktuelle Rechtsprechung
- Fazit