Was GmbH-Geschäftsführer beachten müssen, wenn sie Arbeitnehmer mit Arbeitslosengeldbezug beschäftigen
Fachbeitrag:
Viele Arbeitgeber, darunter GmbHs, beschäftigen (legal) arbeitslose Personen, da diese als besonders flexibel gelten. Allerdings sind hier viele Besonderheiten im Vergleich zu sonstigen Beschäftigungsverhältnissen zu beachten. Insbesondere geht es darum zu vermeiden, in den Sog von Schwarzarbeit hineingezogen zu werden. Die Kenntnis der hier maßgebenden Grundsätze und Regeln ist deshalb unbedingt erforderlich.
Überblick:
1. Einführung
2. Beschäftigung und Arbeitslosengeld I
3. Verhängung von Geldbußen
4. Sonderfall (1): Geringfügige Beschäftigung bereits vor Arbeitslosigkeit
5. Sonderfall (2): Bezug von Teilarbeitslosengeld
6. Anrechnung von Arbeitsentgelt auf Arbeitslosengeld
7. Beschäftigung und Arbeitslosengeld II
8. Sozialversicherungspflicht
9. Fazit
Fachbeitrag von Horst Marburger, 3 Seiten DIN A 4.