Von Dipl.-Kaufm. (FH) Michael Oliver Skudlarek
Wie Minijobs attraktiver gemacht werden können
2,5 Seiten DIN A4
Fachbeitrag:
Seit Jahresbeginn 2013 gelten neue Arbeitsentgeltgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigte (vgl. Die Minijob-Reform 2013, GmbH-Stpr. 2013, S. 38). Um die soziale Absicherung zu verbessern, wurden die Minijobs in die Versicherungspflichtzur gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Die neue Entgeltgrenze von 450 €/Monat hat dieMinijobs attraktiver gemacht. Die steigende Zahl der Beschäftigungsverhältnisse beweist dies.Eine weitere Möglichkeit, den Minijob-Arbeitsplatz oder Teilzeitbeschäftigungen attraktiver zu machen und gleichzeitigdie soziale Absicherung dieser Arbeitnehmer spürbar zu verbessern, soll im Folgenden untersucht werden: Macht einebetriebliche Altersversorgung für Minijobber und Teilzeitbeschäftigte Sinn?
Überblick:
- Problemstellung
- Rechtslage ab 2013
- Betriebliche Altersversorgung für Minijobber
- Fazit