Von Dipl.-Kaufm. (FH) Michael Oliver Skudlarek

Wie Minijobs attraktiver gemacht werden können

2,5 Seiten DIN A4

Fachbeitrag:

Seit Jahresbeginn 2013 gelten neue Arbeitsentgeltgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigte (vgl. Die Minijob-Reform 2013, GmbH-Stpr. 2013, S. 38). Um die soziale Absicherung zu verbessern, wurden die Minijobs in die Versicherungspflichtzur gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Die neue Entgeltgrenze von 450 €/Monat hat dieMinijobs attraktiver gemacht. Die steigende Zahl der Beschäftigungsverhältnisse beweist dies.Eine weitere Möglichkeit, den Minijob-Arbeitsplatz oder Teilzeitbeschäftigungen attraktiver zu machen und gleichzeitigdie soziale Absicherung dieser Arbeitnehmer spürbar zu verbessern, soll im Folgenden untersucht werden: Macht einebetriebliche Altersversorgung für Minijobber und Teilzeitbeschäftigte Sinn?

Überblick:

  1. Problemstellung
  2. Rechtslage ab 2013
  3. Betriebliche Altersversorgung für Minijobber
  4. Fazit

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