Von Dipl. Volkswirt Alfred Mertens
Geänderte BFH-Rechtsprechung zur Berechnung der lohnsteuerlichen Freigrenze
4 Seiten DIN A4
Fachbeitrag:
Für die betrieblichen Sommerfeste kommt sie zu spät, für die Planung der betrieblichen Weihnachtsfeiern aber geradenoch rechtzeitig: Die geänderte Rechtsprechung des BFH zur Berechnung der 110 € Freigrenze pro Mitarbeiter für Betriebsveranstaltungen.Der BFH hat in diesem Urteil den geldwerten Vorteil pro Mitarbeiter neu definiert, der bei derBerechnung der Freigrenze einbezogen werden muss. Von der Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung hängt es ab,ob die Arbeitnehmer aufgrund der Betriebsfeier einen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern müssen oder derBetrieb eine pauschale 25%ige „Strafsteuer“ entrichten muss.
Überblick:
- Begriff der Betriebsveranstaltung
- Bisherige lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtlicheBehandlung
- Die Änderungen durch die BFH-Urteile vom 16.5.2013(Az. VI R 94/10 und VI R 7/11)
- Die neue Berechnung der steuerlichen Freigrenze
- Die Verteilung der Kosten von Angehörigen oder Familienmitgliedern
- Betriebsveranstaltungen und Vorsteuerabzug
- Checkliste