Praxisfragen bei Besicherung, Teilwertabschreibung und Verzicht auf Rückzahlung

Fachbeitrag:

Das Verhältnis eines Gesellschafters, sowohl des beherrschenden als auch des nicht beherrschenden, gegenüber seiner GmbH, ist überlagert durch § 8 Abs. 3 KStG. Jeder (auch der unterlassene) Leistungsaustausch ist an der Fremdüblichkeit zu messen und birgt die Gefahr in sich, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) angenommen wird. Dies gilt auch, wenn die Gesellschaft ihrem Gesellschafter ein Darlehen gewährt. Die damit zusammenhängenden Praxisfragen sowie deren Lösung zur Vermeidung einer vGA sind Inhalt des nachfolgenden Beitrags.

 

Überblick:

1.  Der Idealfall
2.  Zivilrechtliche Wirksamkeit
• Schriftformerfordernis
• Verstoß gegen § 43a GmbHG
• Verstoß gegen § 30 GmbHG
• Verwendung des Darlehens
3.  Laufzeit
4. Sicherung des Darlehens
•Darlehenshingabe ohne Sicherheit, aber mit vollwertigem Rückzahlungsanspruch
•Rückzahlungsanspruch bereits bei Darlehenshingabe nicht vollwertig
• Uneinbringlichkeit des Darlehens bereits bei Hingabe
•Verzicht auf Absicherung bei späterer Vermögensverschlechterung des Gesellschafters
5.  Darlehensverzicht/Liquidation
6.  Angemessenheit der Verzinsung
7.  Zins- und Tilgungszahlungen auf vGA-Darlehen
8.  Arbeitgeberdarlehen an Gesellschafter(-Geschäftsführer)

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Udo Knackstedt, 4  Seiten DIN A 4.

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