Tarifliche Einkommensteuer oder Abgeltungsteuersatz auf die Zinserträge?
Fachbeitrag:
Die Darlehensgewährung von Gesellschaftern bzw. von Angehörigen an ihre GmbH spielte in der Vergangenheit eine große Rolle und wird auch in Zukunft in der Praxis sehr wichtig sein. Dies deshalb, weil Banken bei Kreditzusagen zunehmend zurückhaltend reagieren und die Darlehensgewährung durch Gesellschafter oftmals der „letzte Strohhalm“ ist, die GmbH am Leben zu erhalten. Allerdings sind bei der Darlehensgewährung eines Gesellschafters bzw. von nahen Angehörigen an die GmbH einige Formalien zu beachten, damit das Darlehen steuerlich anerkannt wird.
Überblick:
1. Besonderer Steuersatz für Kapitalerträge
2. Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen GmbH und Gesellschafter bzw. ihm nahestehenden Personen
3. Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung
4. Nahestehende Person im Sinne von § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a und b EStG
5. Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Gesellschafterfremdfinanzierung
6. Das BFH-Urteil vom 28.1.2015 (Az. VIII R 8/14)
Fachbeitrag von Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens, 3,5 Seiten DIN A 4.