Basiswissen für GmbH-Geschäftsführer zur Vermeidung ihrer persönlichen Haftung
Fachbeitrag:
Der Mindestlohn wurde in der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie eingeführt. Damit ist der Mindestlohn nicht eine Einzelmaßnahme, sondern ein Eckpfeiler in dem Bestreben der Bundesregierung, die von ihr ausgemachte Aushöhlung der Tarifautonomie auszugleichen bzw. rückgängig zu machen.
Überblick:
1. Der Mindestlohn als Brutto-Stundenlohn
2. Unabdingbarkeit des Mindestlohns
3. Haftung für beauftragte Firmen
4. Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers
5. Für welche Beschäftigten gilt der Mindestlohn?
6. Offene Fragen zum Mindestlohn
Fachbeitrag von Rechtsanwalt Frank Thiele, 2,5 Seiten DIN A 4.