Möglichkeiten des Arbeitgebers, den Wahrheitsgehalt von Krankmeldungen zu überprüfen

Meldet sich ein Arbeitnehmer krank, muss der Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit umdisponieren: Betroffene Aufgabenbereiche werden auf Kollegen übertragen oder selbst übernommen, Termine ggf. verschoben. Diese für das Unternehmen nachteiligen Konsequenzen, die mit der Erkrankung eines Mitarbeiters einhergehen, sind eine Sache. Eine andere Sache ist es, wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat. In diesem Fall gilt es Barrieren auf der emotionalen Ebene zu überwinden. Betroffen ist das Vertrauen in den Mitarbeiter und damit die Grundlage eines jeden guten Arbeitsverhältnisses. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich damit, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, den Wahrheitsgehalt einer Krankmeldung zu überprüfen und künftig vorgetäuschte Krankmeldungen zu reduzieren.

Überblick:

1. Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
2. Fälle aus der Rechtsprechung
3. Handlungsmöglichkeiten
• Medizinischer Dienst der Krankenkasse
• Mitarbeiterüberwachung
• Sofortige Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
• Mitarbeitergespräch

 

Fachbeitrag von Ass. jur. Vanessa Prühs,  2  Seiten DIN A 4.

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