Der überschuldungsvermeidende Rangrücktritt nach aktueller Rechtsprechung des BGH – Überblick und Gestaltungshinweise

Mit Urteil vom 5.3.2015 (Az. IX ZR 133/14) hat der BGH erstmals seit Inkrafttreten des MoMiG Ende 2008 über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Rangrücktrittsvereinbarung entschieden. Er konkretisierte die Anforderungen an eine Rangrücktrittserklärung zur Vermeidung der Überschuldung und die Rechtsfolgen bei dennoch geleisteten Zahlungen. Hieraus ergeben sich wichtige Hinweise für die Gestaltungsberatung.

Überblick:

1. Die Rangrücktrittsvereinbarung als Sanierungsinstrument

• Überschuldungsvermeidung mittels Rangrücktritt
• Alternativen zur Überschuldungsvermeidung

2. Neue insolvenzrechtliche Anforderungen und Rechtsfolgen des Rangrücktritts

   • Hintergrund der BGH-Entscheidung vom 5.3.2015
• Abkehr vom „qualifiierten“ Rangrücktritt
• Rechtsfolgen der Überschuldungsvermeidung
• Anforderungen an zukünftige Vereinbarungen

3. Steuerliche Aspekte

4. Gestaltungshinweise

 

Fachbeitrag von den Rechtsanwälten Dr. Stefan Lammel, Dr. Jan Henning Martens und Dr. Ingo Reinke,  4,5  Seiten DIN A 4.

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