Streitfälle der Praxis im Spiegel der jüngeren Rechtsprechung
Die erfolgsabhängige Vergütung für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer – sei es in Form einer Gewinntantieme, sei es in Form einer Umsatztantieme – wird von den Betriebsprüfern unter dem Gesichtspunkt verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) besonders „unter die Lupe genommen“. Daher ist es für die Beratungspraxis sehr wichtig, sich schon in der Gestaltungsphase mit der Auffassung der Finanzverwaltung auseinanderzusetzen, um Fehler bei der Vereinbarung und Bemessung der Tantieme zu vermeiden. Der Beitrag stellt die steuerlichen Voraussetzungen von Tantiemevereinbarungen dar und zeigt anhand der jüngsten Rechtsprechung Steuerfallen auf, die es zu vermeiden gilt.
Überblick:
1. Voraussetzungen für die formale Anerkennung von
Tantiemevereinbarungen
• Vereinbarung der Tantieme im Voraus
• Klare und eindeutige Vereinbarungen
• Nachvollziehbare Bemessungsgrundlage
2. Praktische Problemfälle in der jüngeren Rechtsprechung
• Auszahlung bei Fälligkeit
• Abschlagszahlungen vor Fälligkeit
• Angemessenheit der Tantieme
• Nur-Tantieme und Umsatztantieme
• Zuflusszeitpunkt
• Schädliche Vorbehalte
• Verzicht auf Deckelung
• Rückzahlung fehlerhaft berechneter Tantiemen
• Verzicht auf Tantieme
Fachbeitrag von Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens, 5 Seiten DIN A 4.