Was Geschäftspartner, Gesellschafter und Geschäftsführer einer von Insolvenz bedrohten GmbH über das Anfechtungsrecht wissen müssen.

Wir setzen unseren Beitrag aus Heft 8 mit den Anfechtungsrisiken fort, die seitens des Insolvenzverwalters drohen, wenn vor Insolvenzeröffnung Gläubiger vorsätzlich benachteiligt, Gesellschafterdarlehen ganz oder teilweise zurückgezahlt oder besichert oder stille Gesellschafter begünstigt wurden.

Überblick:

  8. Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung
9. Schenkungsanfechtung, insbesondere verdeckte Gewinnausschüttungen
10. Gesellschafterdarlehen in der GmbH-Insolvenz (§ 138 InsO)
11.  Stille Beteiligungen in der GmbH-Insolvenz (§ 138 InsO)
12. Anfechtung gegenüber nahestehenden Personen (§ 138 InsO)
13. Fazit

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Frank Thiele,  3,5  Seiten DIN A 4.

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