Was Geschäftspartner, Gesellschafter und Geschäftsführer einer von Insolvenz bedrohten GmbH über das Anfechtungsrecht wissen müssen.
Wir setzen unseren Beitrag aus Heft 8 mit den Anfechtungsrisiken fort, die seitens des Insolvenzverwalters drohen, wenn vor Insolvenzeröffnung Gläubiger vorsätzlich benachteiligt, Gesellschafterdarlehen ganz oder teilweise zurückgezahlt oder besichert oder stille Gesellschafter begünstigt wurden.
Überblick:
8. Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung
9. Schenkungsanfechtung, insbesondere verdeckte Gewinnausschüttungen
10. Gesellschafterdarlehen in der GmbH-Insolvenz (§ 138 InsO)
11. Stille Beteiligungen in der GmbH-Insolvenz (§ 138 InsO)
12. Anfechtung gegenüber nahestehenden Personen (§ 138 InsO)
13. Fazit
Fachbeitrag von Rechtsanwalt Frank Thiele, 3,5 Seiten DIN A 4.