Von Dipl.-Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster
Auswirkungen des neuen steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014
5 Seiten DIN A4
Fachbeitrag:
Der GmbH-Geschäftsführer ist Arbeitnehmer der GmbH. Hinsichtlich der steuerfreien Reisekostenerstattung gelten für ihn die gleichen Möglichkeiten wie bei allen übrigen Mitarbeitern der GmbH. Auch ein zu 100% an einer GmbH beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer kann für beruflich veranlasste Dienstreisen steuerfreien Reisekostenersatz im steuerlich zulässigen Rahmen erhalten. Die Erstattung der Reisekosten an Gesellschafter-Geschäftsführer ist nur dannals verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen, wenn die Beträge außerhalb des üblichen Rahmens liegen, oder wenn Kosten für überwiegend privat veranlasste Reisen erstattet werden (BFH, Urteil vom 6.4.2005, Az. I R 86/04). Um Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung hinsichtlich einer verdeckten Gewinnausschüttung zu vermeiden, sollte der Anstellungsvertrag insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern klare und eindeutige Vereinbarungen zur Reisekostenerstattung enthalten. Dabei sollte ab dem 1.1.2014 auf die neu in das Einkommensteuergesetz aufgenommenengesetzlichen Reisekostengrundsätze Bezug genommen werden, sofern für den Geschäftsführer nicht ohnehin bereit seine vertragliche oder betriebliche Reisekostenordnung besteht, die den Reisekostenersatz verbindlich regelt.
Überblick:
- Probleme des bisherigen steuerlichenReisekostenrechts
- Neue gesetzliche Definition der „erstenTätigkeitsstätte“
- Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand: Neuezweistufige Staffelung
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten: Neue zeitliche Beschränkungbei längerfristigen Dienstreisen
- Vereinfachungen bei beruflich bedingter doppelterHaushaltsführung