Der Referentenentwurf des BMF vom 1.6.2015 und seine möglichen Auswirkungen auf die Praxis
Fachbeitrag:
Das Bundesfinanzministerium hat am 2.6.2015 den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ veröffentlicht. Der Referentenentwurf knüpft inhaltlich an die Entscheidung des BVerfG vom 17.12.2014 (Az. 1 BvL 21/12) zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer an (vgl. GmbH-Stpr 2015, S. 38). Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist für eine Neuregelung bis zum 30.6.2016 gegeben. Mit dem Referentenentwurf, der noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Kabinett verabschiedet werden soll, ist der erste Schritt getan, um das Erbschaftsteuerrecht für Unternehmen auf eine verfassungskonforme Grundlage zu stellen. An der Praxistauglichkeit der Vorschläge sind jedoch bereits erhebliche Zweifel laut geworden.
Überblick:
1. Ausgangssituation
2. Die Reformvorstellungen der Wirtschaft
3. Der Referentenentwurf vom 1.6.2015
• Neudefiition des begünstigten Vermögens
• Lohnsummenregelung
• Neue Verschonungsbedarfsprüfung
• Verschonungsabschlag
4. Kritische Bestandsaufnahme der Neuregelungen mit Hinblick auf ihre Handhabung in der Praxis
Fachbeitrag von Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens, 4 Seiten DIN A 4.