Die Ausrichtung des Betriebsrentengesetzes auf die Europäische Union
Fachbeitrag:
Das Bundeskabinett hat am 1.7.2015 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtline in nationales Recht beschlossen. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist für den Herbst geplant. Damit werden auch wichtige Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes sowie steuerliche Vorschriften geändert. Die geplanten neuen Vorschriften und ihre praktischen Auswirkungen erläutert der Beitrag.
Überblick:
1. Einleitung
2. Änderungen des Betriebsrentengesetzes aufgrund der
Umsetzung der EU-Richtlinie
• Kürzere Unverfallbarkeitsfristen bei Anwartschaften
• Anpassungspflicht für unverfallbare Anwartschaften
• Abfindung von Kleinstanwartschaften erschwert
• Auskunftspflichten des Arbeitgebers spezifiiert
3. Neue Regelung zur Rentendynamisierung (§ 16 Betr AVG)
• Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers und Escape-Klausel
• Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30.9.2014 zur Rentendynamisierung
4. Fazit
Fachbeitrag von Dipl.-Kaufmann (FH) Michael Oliver Skudlarek, 3,5 Seiten DIN A 4.