Von Dipl.-Finanzwirt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Bernhard Janssen
Verzicht auf eine Pensionszusage bei vGA und zivilrechtlicher Unwirksamkeit
4,5 Seiten DIN A4
Fachbeitrag:
Im letzten Beitrag unserer Beitragsfolge wurden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Verzichts auf eine Pensionszusagedargestellt, und zwar sowohl auf eine verfallbare als auch auf eine unverfallbare Zusage, auf den future servicewie auf den past service einer Pensionszusage und auf den werthaltigen oder wertlosen Teil einer Zusage. In diesemBeitrag geht es zunächst um den Verzicht auf eine Pensionszusage, soweit sie eine verdeckte Gewinnausschüttung(vGA) darstellt, und dabei insbesondere um den höchst praxisrelevanten Fall einer vGA wegen Verletzung der Probezeit.Diese vGA kann sich unter dem Gesichtspunkt der Entsorgung der Zusage zu einem Vorteil entwickeln. Ferner wird derFall der zivilrechtlichen Unwirksamkeit behandelt, also die Beseitigung der Pensionszusage aus der Bilanz, weil sie garnicht hätte ausgewiesen werden dürfen.
Überblick:
- Verzicht auf eine Pensionszusage, soweit sie vGA ist
- Allgemeines
- Verletzung der Probezeit
- Überversorgung
- 2. Zivilrechtliche Unwirksamkeit einer Pensionszusage
- 3. Steuerrechtliche Unwirksamkeit einer Pensionszusage(Die bisherigen Teile der Beitragsfolge finden sich in den Ausgaben7 und 9/2013)