Von Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Rolf Albrecht

Haftungserleichterungen aufgrund neuer Rechtsprechung

4 Seiten DIN A4

Fachbeitrag:

Das Wettbewerbsrecht wird zu einem immer wichtigeren Faktor im Rahmen des unternehmerischen Handelns. Umsohäufiger werden auch GmbH-Geschäftsführer für mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht in Anspruch genommen.Eine neuere Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 13.11.2012, Az. 5 U 30/12) kann in Zukunft dazuführen, dass nur noch in Ausnahmefällen eine Haftung besteht. Die Aussagen dieses Urteils und seine Auswirkungen fürdie unternehmerische Praxis werden in diesem Beitrag erläutert.

Überblick:

  1. Grundsätzliches zur Haftung des GmbH-Geschäftsführersim Gewerblichen Rechtsschutz
  2. Der GmbH-Geschäftsführer und wettbewerbsrechtlicheAbmahnungen
  3. Urteil des Kammergerichts Berlin vom 13.11.2012:Vollständige Enthaftung möglich
  4. Eigene Handlung oder Kenntnis des GmbH-Geschäftsführersals Haftungsgrund
  5. Änderung der Rechtsprechung: Keine Haftung desGmbH-Geschäftsführers als „Störer“
  6. Haftung durch Unterlassen
  7. Deliktische Eigenhaftung des Geschäftsführers
  8. Fazit

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