Von Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Rolf Albrecht
Haftungserleichterungen aufgrund neuer Rechtsprechung
4 Seiten DIN A4
Fachbeitrag:
Das Wettbewerbsrecht wird zu einem immer wichtigeren Faktor im Rahmen des unternehmerischen Handelns. Umsohäufiger werden auch GmbH-Geschäftsführer für mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht in Anspruch genommen.Eine neuere Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 13.11.2012, Az. 5 U 30/12) kann in Zukunft dazuführen, dass nur noch in Ausnahmefällen eine Haftung besteht. Die Aussagen dieses Urteils und seine Auswirkungen fürdie unternehmerische Praxis werden in diesem Beitrag erläutert.
Überblick:
- Grundsätzliches zur Haftung des GmbH-Geschäftsführersim Gewerblichen Rechtsschutz
- Der GmbH-Geschäftsführer und wettbewerbsrechtlicheAbmahnungen
- Urteil des Kammergerichts Berlin vom 13.11.2012:Vollständige Enthaftung möglich
- Eigene Handlung oder Kenntnis des GmbH-Geschäftsführersals Haftungsgrund
- Änderung der Rechtsprechung: Keine Haftung desGmbH-Geschäftsführers als „Störer“
- Haftung durch Unterlassen
- Deliktische Eigenhaftung des Geschäftsführers
- Fazit