Von Rechtsanwalt Christian Mozelewski und Rechtsanwalt Nils Neuwerth
Neues Recht für geringfügige Beschäftigte der GmbH
6 Seiten DIN A4
Fachbeitrag:
Durch das „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (BGBl. I 2012, S. 2474)“ ist mit Wirkungab 1.1.2013 die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von 400 auf 450 € angehobenworden. Die Anhebung der Minijobgrenze macht zudem die Erhöhung der Arbeitsentgeltgrenzen für Beschäftigungsverhältnissein der Gleitzone auf 450,01 und 850 € (bisher 400,01 bis 800 €) erforderlich. Um die soziale Absicherungder Minijobber zu stärken, werden geringfügig entlohnte Beschäftigte erstmals in die Versicherungspflicht zur gesetzlichenRentenversicherung einbezogen. Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1.1.2013 bestanden, wurdenbesondere Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen, die von der GmbH zeitnah umgesetzt werdenmüssen.
Überblick:
- Aktuelle Zahlen und grundsätzliche Formen dergeringfügigen Beschäftigung
- Abgabenbelastung der GmbH für Minijobs 2013
- Neue Arbeitsentgeltgrenze für geringfügig entlohnteBeschäftigte ab 2013
- Einführung der Rentenversicherungspflicht mitBefreiungsmöglichkeit (Opt-out)
- Wirkung und Dauer der Befreiung von derRentenversicherungspflicht
- Entgelterhöhung bei bestehenden Minijobs
- Anpassung der Gleitzonengrenze ab 2013