Von Rechtsanwalt Christian Mozelewski und Rechtsanwalt Nils Neuwerth

Neues Recht für geringfügige Beschäftigte der GmbH

6 Seiten DIN A4

Fachbeitrag:

Durch das „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (BGBl. I 2012, S. 2474)“ ist mit Wirkungab 1.1.2013 die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von 400 auf 450 € angehobenworden. Die Anhebung der Minijobgrenze macht zudem die Erhöhung der Arbeitsentgeltgrenzen für Beschäftigungsverhältnissein der Gleitzone auf 450,01 und 850 € (bisher 400,01 bis 800 €) erforderlich. Um die soziale Absicherungder Minijobber zu stärken, werden geringfügig entlohnte Beschäftigte erstmals in die Versicherungspflicht zur gesetzlichenRentenversicherung einbezogen. Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1.1.2013 bestanden, wurdenbesondere Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen, die von der GmbH zeitnah umgesetzt werdenmüssen.

Überblick:

  1. Aktuelle Zahlen und grundsätzliche Formen dergeringfügigen Beschäftigung
  2. Abgabenbelastung der GmbH für Minijobs 2013
  3. Neue Arbeitsentgeltgrenze für geringfügig entlohnteBeschäftigte ab 2013
  4. Einführung der Rentenversicherungspflicht mitBefreiungsmöglichkeit (Opt-out)
  5. Wirkung und Dauer der Befreiung von derRentenversicherungspflicht
  6. Entgelterhöhung bei bestehenden Minijobs
  7. Anpassung der Gleitzonengrenze ab 2013

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