Typische Anlässe und Möglichkeiten zur Vermeidung
Im Rahmen der Sicherstellung des Steueraufkommens, des Kampfs gegen Steuerbetrug und im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sieht sich der Unternehmer zunehmend mit Prüfungen durch die Finanzämter konfrontiert. Neben die allgemeine Betriebsprüfung sind im Laufe der Zeit diverse Sonderprüfungen und Nachschauen (zuletzt die Lohnsteuer-Nachschau) getreten. Eine der häufigsten Sonderprüfungen ist die Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Sie umfasst oft nur einen oder wenige Voranmeldungszeiträume und wird relativ kurzfristig angemeldet. Die Akzeptanz einer Umsatzsteuer-Voranmeldung durch das Finanzamt kann von dem Ergebnis dieser Sonderprüfung abhängig gemacht werden. Der nachfolgende Beitrag beschreibt auf der Basis praktischer Erfahrungen die typischen Anlässe für Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und mögliche Ansätze, diese zu vermeiden.
Überblick:
- Die Unterschiede zur allgemeinen Betriebsprüfung
- Anlässe für eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung
• Unternehmensneugründungen
• Ungewöhnlich hohe Vorsteuerbeträge
• (Mehrfache) Korrektur von Vorsteueranmeldungen - Auswertung und Beschaffung von Kontrollmaterial
- Abgleich von länderübergreifenden Daten – steuerfreie und nicht steuerbare Lieferungen
- Fazit
Fachbeitrag von Steuerberater Klaus Esch, 3,5 Seiten.