Gründungsvoraussetzungen und Risikovorsorge im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG, BGBl 2008, Az. I S 2026) eingeführt worden, um kapitalschwachen Existenzgründern und Kleinunternehmern eine geeignete Rechtsform zur Verfügung zu stellen. Dabei hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, eine eigene, neue Rechtsform zu kreieren. Vielmehr ist eine Rechtsformvariante der GmbH entstanden. Zur Gründung und Risikovorsorge einer UG (haftungsbeschränkt) liegen inzwischen eine Reihe von Urteilen vor, auf die der Beitrag eingeht.

Überblick:

  1. Gründung
  2. Pflicht zur Rücklagenbildung
  3. Pflicht zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung 
  4. Steuerliche Behandlung der UG
  5. Übergang zur GmbH

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Oliver Junker, 4 Seiten.

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