Von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Jochen Blöse

Was Gesellschafter als Darlehensgeber ihrer GmbH wissen sollten

4,5 Seiten DIN A4

Fachbeitrag:

Insbesondere bei kleineren GmbHs ist es nicht selten, dass diese einen kurzfristigen Kapitalbedarf dadurch decken,dass Gesellschafter Darlehen zur Verfügung stellen. So ist es vorstellbar, dass ein kurzfristig auftretender Liquiditätsbedarfnicht durch die Inanspruchnahme einer teuren Kontokorrentlinie (= Überziehungsrahmen) gedeckt werden soll.Denkbar ist es auch, dass Forderungen eines Gesellschafters aus Lieferungen und Leistungen an die Gesellschaft durchden Abschluss eines Darlehensvertrags auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Mitunter verlangt ein Gesellschafter,der sich in dieser Art und Weise engagiert, eine Besicherung seines Darlehensrückzahlungsanspruchs. Dieskommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Gesellschafter nicht zugleich der Geschäftsführer der Gesellschaftist oder wenn mehrere Gesellschafter vorhanden sind, aber nur einzelne sich als Darlehensgeber engagieren. Fällt dieGesellschaft dann in Insolvenz, ist fraglich, ob und wie der Darlehensgeber die Sicherheiten verwerten kann.

Überblick:

  1. Grundsätzliches zur Sicherheitenverwertung in derInsolvenz
  2. Besonderheiten bei Gesellschaftersicherheiten – Insolvenzanfechtung
  3. Sanierungs- und Kleinbeteiligungsprivileg
  4. Allgemeine Anfechtungsregelungen
  5. Zusammenfassung

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