Von Dipl.-Finanzwirt Georg Harle
Steuerliche Behandlung und Zweifelsfragen nach Inkrafttreten des BilMoG
6 Seiten DIN A4
Fachbeitrag:
Einer GmbH ist es grundsätzlich gestattet, eigene Geschäftsanteile zu erwerben. § 33 GmbHG befasst sich mit der Zulässigkeitdes Erwerbs eigener Geschäftsanteile durch die GmbH und unterscheidet in diesem Rahmen zwischen nochnicht voll eingezahlten Anteilen (§ 33 Abs. 1 GmbHG) und solchen, auf die die Einlage vollständig geleistet wurde (§ 33Abs. 2 GmbHG). Die Vorschrift dient dazu, die Erhaltung des Stammkapitals der Gesellschaft zu gewährleisten. Durchdas strikte Verbot des § 33 Abs. 1 GmbHG soll verhindert werden, dass die GmbH Einlageforderungen dadurch verliert,dass sie Geschäftsanteile als eigene erwirbt, auf die die Einlagen noch nicht vollständig geleistet worden sind.
Überblick:
- Gründe für den Erwerb eigener Anteile
- Zivil- und handelsrechtliche Voraussetzungen desErwerbs eigener Anteile
- Verdeckte Gewinnausschüttungen beim Erwerbeigener Anteile?
- Erwerb eigener Anteile
- Fazit