Das Bundesverfassungsgericht und die Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolge – mögliche Szenarien bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit.

Der BFH hat mit Urteil vom 27.9.2012 (Az. II R 9/11) wegen der starken Begünstigung von Betriebsvermögen massive Zweifel an der verfassungsgemäßen Ausgestaltung der Erbschaftsteuer geäußert und das Erbschaftsteuergesetz daher dem Bundesverfassungsgericht erneut zur Prüfung vorgelegt. Am 8.7.2014 fand eine mündliche Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Das Urteil wird gegen Ende des Jahres 2014 erwartet. Die Erbschaftsteuer wird nur noch vorläufig von der Finanzverwaltung festgesetzt (koordinierter Ländererlass vom 14.11.2012). Der Beitrag zeigt die möglichen Konsequenzen des erwarteten BVerfG-Urteils auf.

Überblick:

1. Die aktuelle Situation
2. Sofortige Verfassungswidrigkeit wenig wahrscheinlich
3. Verfassungswidrigkeit „mit Ansage“
4. Ländereigene Regelungen
5. Gleichbehandlung aller Vermögensarten
6. Schlussbetrachtung

Fachbeitrag, von Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, 2 Seiten DIN A4.

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