Zwei BFH-Urteile zum Nebeneinander von Gehalt und Firmenrente mit erheblicher Verspätung im Bundessteuerblatt veröffentlicht
Fachbeitrag:
Zwei BFH-Urteile zu der Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer neben seiner Firmenrente weiterhin für seine Gesellschaft gegen Gehalt tätig sein darf, sind erst jetzt im Bundessteuerblatt, Teil II, veröffentlicht worden, obwohl die Urteile bereits in den Jahren 2008 und 2013 gefällt wurden. Es handelt sich um die BFH-Urteile vom 5.3.2008 (Az. I R 12/07) und vom 23.10.2013 (Az. I R 60/12). Mit seiner ablehnenden Haltung zum Nebeneinander von Gehalt und Firmenrente bekräftigt der BFH ein weiteres Mal seine restriktive Rechtsprechung gegen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (vgl. auch die BFH-Rechtsprechung zur Überversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern, GmbH-Stpr 2015, S. 97 ff.) und diskriminiert diesen Personenkreis. Mit der Veröffentlichung der Urteile im Bundessteuerblatt macht sich die Finanzverwaltung diese Rechtsprechung zu eigen. Der Beitrag analysiert die BFH-Urteile und zeigt Ausweichstrategien auf.
Überblick:
1. Die Ausgangssituation: Der Geschäftsführer und andere Pensionäre im (Un-)Ruhestand
2. Betriebliche Anlässe für die Weiterbeschäftigung von Geschäftsführern
3. Das BFH-Urteil vom 5.3.2008 (Az. I R 12/07)
• Der Sachverhalt
• Die Entscheidung im Einzelnen
4. Das BFH-Urteil vom 23.10.2013 (Az. I R 60/12)
• Der Sachverhalt
• Die Entscheidung im Einzelnen
5. Ausweichstrategien
Fachbeitrag von Dr. Hagen Prühs, 5 Seiten DIN A 4.