Von Dipl.-Volksw. Alfred Mertens

Steuerliche Behandlung von Teilwertabschreibungen aufgrund von Wertminderungen

4,5 Seiten DIN A4

Fachbeitrag:

Der X. Senat des BFH hat sich mit seinen beiden Entscheidungen vom 18.4.2012 (Az. X R 7/10 und X R 5/10) gegen dieRechtsauffassung des BMF gestellt. Nach dem BMF-Schreiben vom 8.11.2012 unterfallen Teilwertabschreibungen aufGesellschafterdarlehen und Forderungsverzichte bei nicht mehr werthaltigen Gesellschafterdarlehen im Rahmen einerbestehenden Betriebsaufspaltung dem Anwendungsbereich des § 3 Nr. 40 EStG. Dies bedeutet, dass diese Aufwendungenbei der Ermittlung der Einkünfte nur zu 60% von der Steuer abgezogen werden können. Demgegenüber hatder BFH entschieden, dass Wertminderungen von im Betriebsvermögen gehaltenen Gesellschafterdarlehen nicht demAbzugsverbot des § 3c Abs. 2 Nr. 1 EStG unterliegen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit teilweise steuerbefreiten Beteiligungserträgen (§ 3 Nr. 40 EStG) wird nicht mehr gesehen. Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung ist § 3cAbs. 2 EStG auch dann nicht anwendbar, wenn die Darlehensgewährung zu nicht fremdüblichen Konditionen erfolgt.

Überblick:

  1. Notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens
    • Gesellschafterdarlehen als Betriebsvermögen
    • Betriebliche Veranlassung von Gesellschafterdarlehen
  2. Wertverluste bei Gesellschafterdarlehen
  3. Die BFH-Urteile vom 18.4.2012 (Az. X R 5/10 undX R 7/10)
    • Der Sachverhalt im Urteilsfall X R 5/10
    • Die Entscheidungsgründe
    • Die Übertragung der neuen Rechtsprechung auf Anteileim Privatvermögen
    • Die Übertragbarkeit der neuen Rechtsprechung auf eineunentgeltliche Nutzungsüberlassung von wesentlichenBetriebsgrundlagen
  4. Praktische Konsequenzen

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