Von Dipl.-Volksw. Alfred Mertens
Steuerliche Behandlung von Teilwertabschreibungen aufgrund von Wertminderungen
4,5 Seiten DIN A4
Fachbeitrag:
Der X. Senat des BFH hat sich mit seinen beiden Entscheidungen vom 18.4.2012 (Az. X R 7/10 und X R 5/10) gegen dieRechtsauffassung des BMF gestellt. Nach dem BMF-Schreiben vom 8.11.2012 unterfallen Teilwertabschreibungen aufGesellschafterdarlehen und Forderungsverzichte bei nicht mehr werthaltigen Gesellschafterdarlehen im Rahmen einerbestehenden Betriebsaufspaltung dem Anwendungsbereich des § 3 Nr. 40 EStG. Dies bedeutet, dass diese Aufwendungenbei der Ermittlung der Einkünfte nur zu 60% von der Steuer abgezogen werden können. Demgegenüber hatder BFH entschieden, dass Wertminderungen von im Betriebsvermögen gehaltenen Gesellschafterdarlehen nicht demAbzugsverbot des § 3c Abs. 2 Nr. 1 EStG unterliegen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit teilweise steuerbefreiten Beteiligungserträgen (§ 3 Nr. 40 EStG) wird nicht mehr gesehen. Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung ist § 3cAbs. 2 EStG auch dann nicht anwendbar, wenn die Darlehensgewährung zu nicht fremdüblichen Konditionen erfolgt.
Überblick:
- Notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens
- Gesellschafterdarlehen als Betriebsvermögen
- Betriebliche Veranlassung von Gesellschafterdarlehen
- Wertverluste bei Gesellschafterdarlehen
- Die BFH-Urteile vom 18.4.2012 (Az. X R 5/10 undX R 7/10)
- Der Sachverhalt im Urteilsfall X R 5/10
- Die Entscheidungsgründe
- Die Übertragung der neuen Rechtsprechung auf Anteileim Privatvermögen
- Die Übertragbarkeit der neuen Rechtsprechung auf eineunentgeltliche Nutzungsüberlassung von wesentlichenBetriebsgrundlagen
- Praktische Konsequenzen