Anders als bei Personengesellschaften, die nicht selbst der Einkommensteuer unterliegen und bei denen der erwirtschaftete Gewinn unabhängig von seiner Auszahlung von den Gesellschaftern zu versteuern ist, brauchen die Gesellschafter einer GmbH nur die tatsächlich an sie ausgeschütteten Gewinne zu versteuern. Für Gewinne aus GmbH-Anteilen im Privatvermögen, die nach dem 31.12.2008 zugeflossen sind, wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 die Abgeltungsteuer in Höhe von 25% eingeführt und das bis dahin geltende Halbeinkünfteverfahren durch das Teileinkünfteverfahren ersetzt. Der Beitrag zeigt die zu beachtenden gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen auf und erläutert Streitfälle aus der jüngeren Rechtsprechung mit ihren Konsequenzen.

Überblick:

1. Der Gewinnverwendungsbeschluss
2. Die Besteuerung der GmbH
3. Die Besteuerung der ausgeschütteten GmbH-Gewinne
• Die Besteuerung bei natürlichen Personen
   ► Die Günstigerprüfung
   ► Die Antragsveranlagung
   ► GmbH-Anteile im Betriebsvermögen
   ► Inkongruente Gewinnausschüttungen
   ► Zuflusszeitpunkt der Gewinnausschüttung
• Die Besteuerung bei Kapitalgesellschaften als
Anteilseignern
4. Aktuelle Streitfragen in der Praxis
• Antragsfrist für die Anwendung der Regelbesteuerung
(Teileinkünfteverfahren)
• Kapitalherabsetzung – steuerfreie Auskehrung von
Stammkapital oder steuerpflichtige Ausschüttung
• Mehrere Gewinnausschüttungen unter Verwendung des
steuerlichen Einlagekontos
• Kapitalherabsetzung als besondere Gefahrenquelle

Von Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens

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