Was der GmbH-Geschäftsführer bei der Kündigung eines Angestellten beachten sollte

Fachbeitrag:

Rechtssicher kündigen lautet die Herausforderung, vor der jeder Arbeitgeber in der täglichen Praxis steht, wenn er Mitarbeitern kündigen muss. Dies gilt auch für die GmbH als Arbeitgeber bzw. die für sie handelnden Personen, also die GmbH-Geschäftsführer.
Die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Anforderungen der Rechtsprechung, die es vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten gilt, sind vielfältig. Bei der Kündigung eines Mitarbeiters ist rechtlich einwandfreies Vorgehen besonders wichtig. Formfehler und unbedachte Äußerungen können schnell teuer werden. Der Arbeitgeber sollte eine Kündigung daher immer sorgfältig vorbereiten, um so das Risiko einer gerichtlichen Niederlage zu minimieren bzw. vor Gericht seine Vergleichschancen zu erhöhen (in der Praxis werden ca. 80% aller Verfahren verglichen. Nach Erhebung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände im Jahr 2013 waren dies im Jahr 2012 zum Beispiel 76% aller Kündigungsschutzverfahren).
Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Fehlerquellen beim Ausspruch einer Kündigung. Zunächst wird hierbei auf die allgemeinen Voraussetzungen, die für jede Kündigung gelten, eingegangen. Sodann werden der Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes und die Besonderheiten, die bei einer verhaltensbedingten Kündigung zu beachten sind, erläutert. In zwei weiteren Folgen werden die personenbedingte Kündigung und die betriebsbedingte Kündigung behandelt.

Überblick:

1. Allgemeine Kündigungsvoraussetzungen

2. Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes
3. Kündigungsgründe nach dem Kündigungsschutzgesetz
4. Die verhaltensbedingte Kündigung
• Schuldhafte Pflichtverletzung
• Verhältnismäßigkeit – Gibt es ein milderes Mittel?
• Interessenabwägung im Einzelfall
5. Fazit

Fachbeitrag von Rechtsanwältin Dr. Anja Branz, Fachanwältin für Arbeitsrecht,  5  Seiten DIN A 4.

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