Von Horst Marburger, Oberverwaltungsrat a D.

Zinsersparnisse durch Neuregelung ab dem 1.1.2014

2 Seiten DIN A4

Fachbeitrag:

Die Höhe der Beitragsschulden krankenversicherter Personen hat in der Presse für große Aufregung gesorgt. Dabeigeht es zum einen um freiwillig Versicherte, zum anderen um Personen, die sonst keine Absicherung im Krankheitsfallehätten (Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V).

Überblick:

  1. Klare Ungleichbehandlung
  2. Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden undSäumniszuschlägen
  3. Übergangsregelungen
  4. Neuerungen auch für den Bereich der privatenKrankenversicherung

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