BFH-Rechtsprechung zur Überversorgung von Richter-Kollegen abgelehnt

Fachbeitrag:

Damit Gesellschafter-Geschäftsführer nicht Pensionszusagen zur Minimierung der steuerlichen Belastung ihrer GmbH „missbrauchen“, hat der Bundesfinanzhof hohe Hürden für die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an diesen Personenkreis errichtet. Die dankbare Zustimmung der Finanzverwaltung war ihm sicher. Eine dieser Hürden ist die Prüfung der Überversorgung des Begünstigten durch eine Pensionszusage. Liegt eine Überversorgung vor, sind die Pensionsrückstellungen teilweise als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln. Mit dieser Rechtsprechung hat sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg eingehend auseinandergesetzt und sie als nicht mehr zeitgemäß abgelehnt.

Überblick:

1. Die Leitsätze des FG-Urteils
2. Der Urteilssachverhalt
3. Die BFH-Rechtsprechung zu Überversorgung
4. Die wesentlichen Kritikpunkte der FG-Richter
5. Anforderungen an Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer
6. Freie Wahl der Vergütungsformen einschließlich „Nur-Pension“?
 

Fachbeitrag von Dipl.-Volkswirt Dr. jur. Hagen Prühs, 4  Seiten DIN A 4.

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