Von Dipl.-Volkswirt Dr. jur. Hagen Prühs

Das BMF-Schreiben vom 14.12.2012 – Notwendige Wartezeiten vor Vereinbarung einerPensionszusage

4 Seiten DIN A4

Fachbeitrag:

Wer als Fremdgeschäftsführer sein Amt in einer GmbH antritt, wird spätestens bei Abschluss seines Anstellungsvertragsüber die Gehaltskomponente „Altersversorgung“ nachdenken. Zur Gesamtausstattung des Geschäftsführers gehörtmeist eine Direktversicherung, Leistungen an eine Unterstützungskasse oder eine ähnliche Form der Altersversorgung.Die Vereinbarung einer Wartezeit oder einer Probezeit wird auf wenig Gegenliebe stoßen, denn in Zeiten einer notwendigenprivaten Zusatzversorgung im Alter und einer arbeitsrechtlichen Probezeit besteht keine Notwendigkeit, aufdiesen wichtigen Gehaltsbestandteil zu verzichten.Anders bei der Vereinbarung von Pensionszusagen. Hier gelten insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer andereSpielregeln, deren Beachtung über die steuerliche Anerkennung entscheidet.

Überblick:

  1. Die Probezeit bei Pensionszusagen
  2. Die Dauer der Probezeit
    • Wartezeit im Regelfall
    • Wartezeit bei neu gegründeter GmbH
    • Ausnahmen3. Auswirkungen eines Verstoßes gegen die Probezeit
  3. Fazit und eigene Stellungnahme

Jetzt Aufsatz als PDF im Shop erwerben