Steuerlich abzugsfähige Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten eines GmbH-Geschäftsführers
Fachbeitrag:
Für die Abrechnung von Reisekosten ist es von Bedeutung, wo der GmbH-Gesellschafter seine erste Tätigkeitsstätte hat. Fahrten zu anderen auswärtigen Tätigkeitsstätten werden nach den üblichen Reisekostengrundsätzen ermittelt. Die steuerlich abziehbaren (erstattungsfähigen) Aufwendungen für Auswärtstätigkeiten setzen sich zusammen aus Fahrtkosten, Verpflgungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten.
Überblick:
1. Verpflegungspauschalen bei Auslandsreisen
• Pauschbeträge am Tag des Grenzübertritts des GmbH-Geschäftsführers
• Grenzüberschreitende Auswärtstätigkeit an einem Tag
2. Mehrtägige Geschäftsreisen ins Ausland
3. Erstattung der doppelten Verpflegungspauschalen
4. Erstattung der ausländischen Übernachtungskosten
Fachbeitrag von Steuerberater Wilhelm Krudewig, 2,5 Seiten DIN A 4.