Was der Geschäftsführer über D&O-Versicherungen wissen muss

Fachbeitrag:

Das Berufsrisiko für Organe einer Gesellschaft – Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Beirat – steigt mit der Klagefreudigkeit von Gesellschaftern und Aktionären. Damit rückt die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung mehr und mehr in den Fokus, insbesondere für Aufsichtsgremien mittelständischer Unternehmen. Denn auffällig ist, dass für DAX-Vorstände eine entsprechende D&O-Absicherung längst Usus ist, nicht aber für GmbHs.

Überblick:

1. Anlässe für den Abschluss einer D&O-Versicherung
2. Was wird durch eine D&O-Versicherung versichert?
3. Weltweiter D&O-Schutz
4. Schadenersatz und Schadensregulierung
5. Grundregeln, die der Geschäftsführer kennen muss

Fachbeitrag von Karl-Heinz Badura, 3  Seiten DIN A 4.

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