Von Steuerberater Steuerberater Klaus Esch

Neue Rechtslage aufgrund der BSG-Urteile vom 28.8.2012 (Az. B 12 KR 25/10 R, Az. B 12 R 14/10 R)

3,5  Seiten DIN A4

Fachbeitrag:

Die Frage, ob ein (Gesellschafter-)Geschäftsführer oder – im Einzelfall – ein leitender Angestellter im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als abhängig beschäftigt oder selbstständig gilt, wird seit langem diskutiert und häufig vor den Sozialgerichten ausgestritten. Für den jeweils Betroffenen ist die Antwort auf diese Frage von großer Bedeutung: Gilt er nämlich als abhängig Beschäftigter, führt dies in der Regel zur Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Mit zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2012 hat das Bundessozialgericht seine bisherige Rechtsprechung fortentwickelt und präzisiert. Diese Entscheidungen sind bisher in der Beratungspraxis wenig beachtet worden, werden jedoch von den Sozialversicherungsträgern im Rahmen von Betriebsprüfungen konsequent umgesetzt, was zu hohen Nachzahlungen für die Betroffenen führen kann.

Überblick:

  1. Der sozialversicherungsrechtliche Status von Minderheitsgesellschaftern bisher
  2. Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 28.8.2012 im Einzelnen
  3. Praktische Konsequenzen der weiterentwickelten Rechtsprechung
  4. Rechtssicherheit durch formales Statusfeststellungsverfahren?
  5. Vermeidung der Sozialversicherungspflicht
    •  Beendigung des Arbeitsvertrags
    •  Schaffung von Sperrminoritäten und StimmrechtsPoolverträgen
    •  Wechsel in die Rechtsform der Aktiengesellschaft
  6. Fazit

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