Prof. Dr. Hans Ott*

Steuerfallen bei der Umwandlung in eine GmbH

Fachbeitrag: Worauf bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine GmbH aus steuerlicher Sicht zu achten ist

Beitrag 6 DIN A4 Seiten

Nach § 1 GmbHG kann eine GmbH auch durch eine einzelne natürliche oder juristische Person gegründet werden. Eine von einer Einzelperson gegründete GmbH nennt man im allgemeinen Sprachgebrauch auch Einpersonen- oder Einmann-GmbH. Etwa die Hälfte aller in Deutschland bestehenden GmbHs sind Einpersonen-GmbHs. Durch die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) dürfte dieser Anteil weiter ansteigen. Der Beitrag zeigt, welche Besonderheiten bei der Gründung und der Besteuerung einer Einpersonen-GmbH zu beachten sind.

Überblick:

1. Allgemeine Grundsätze der Einpersonen-GmbH

2. Besonderheiten des GmbH-Gesetzes
• Einzahlung des Stammkapitals
• Befreiung vom Verbot der Insichgeschäfte
• Dokumentationspflicht aller Rechtsgeschäfte
• Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen
• Kein Stimmverbot nach § 47 GmbHG
• Amtsniederlegung
• Kein Wettbewerbsverbot

3. Steuerliche Besonderheiten
• Erfordernis der Schriftform – Gefahr verdeckter Gewinnausschüttungen
• Beschränkung des Vorsteuerabzugs vor Gründung
• Keine Sperrfristverletzung nach § 6 Abs. 5 EStG

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