Arbeitgeberdarlehen: Besteuerung des Zinsvorteils als geldwerter Vorteil

Das BMF-Schreiben vom 19.5.2015 (Az. IV C 5 – S 2334/07/009) Fachbeitrag: Es ist von einem Arbeitgeberdarlehen auszugehen, wenn der Arbeitgeber (oder wegen des Arbeitsverhältnisses ein Dritter) dem Arbeitnehmer aufgrund eines Darlehensvertrags Geld leiht. Bei der Hingabe des Darlehens handelt es sich nicht um eine Lohnzahlung, weil der Arbeitnehmer das Darlehen zurückzahlt. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen … mehr