Unternehmen und GmbH-Beteiligungen im Erbfall

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum geltenden Erbschaftsteuergesetz und seine Konsequenzen Fachbeitrag: Mit dem am 17.12.2014 verkündeten Urteil hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts die §§ 13a und 13b sowie§ 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss – so die Auflge des Gerichts – bis 30.6.2016eine neue Regelung zu den für verfassungswidrig erachteten Vorschriften … mehr