Praxisfragen bei Besicherung, Teilwertabschreibung und Verzicht auf Rückzahlung Fachbeitrag: Das Verhältnis eines Gesellschafters, sowohl des beherrschenden als auch des nicht beherrschenden, gegenüber seiner GmbH, ist überlagert durch § 8 Abs. 3 KStG. Jeder (auch der unterlassene) Leistungsaustausch ist an der Fremdüblichkeit zu messen und birgt die Gefahr in sich, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) angenommen wird. Dies … mehr