Die mittelbare Beteiligung an der GmbH

Rechtliche Anforderungen, Gestaltungsmöglichkeiten und Einsatzbereiche Fachbeitrag: Gesellschafter beteiligen sich überwiegend direkt an Gesellschaften und üben dementsprechend sämtliche Gesellschafterrechte (Stimmrecht, Gewinnbezugsrecht, Auskunftsrecht u.a.) persönlich aus. Es gibt aber Konstellationen, in denen die wirtschaftlich engagierten Personen lieber im Hintergrund bleiben und sich nur mittelbar an der Gesellschaftbeteiligen. In diesen Fällen werden die Gesellschafterrechte über einen Mittelsmann ausgeübt. Im … mehr