Steuerlich abzugsfähige Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten eines GmbH-Geschäftsführers Fachbeitrag: Für die Abrechnung von Reisekosten ist es von Bedeutung, wo der GmbH-Gesellschafter seine erste Tätigkeitsstätte hat. Fahrten zu anderen auswärtigen Tätigkeitsstätten werden nach den üblichen Reisekostengrundsätzen ermittelt. Die steuerlich abziehbaren (erstattungsfähigen) Aufwendungen für Auswärtstätigkeiten setzen sich zusammen aus Fahrtkosten, Verpflgungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Überblick: 1. Verpflegungspauschalen bei Auslandsreisen • Pauschbeträge … mehr