Das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) soll verhindern, dass die wirtschaftlichen Sphären der GmbH und der Gesellschafter zu Vermögensverschiebungen missbraucht werden. Eine gesetzliche Definition der vGA existiert nicht, sie hat sich vielmehr aus der Rechtsfortbildung der Finanzgerichte entwickelt. So versteht man unter einer vGA eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung bei der GmbH, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht. Der Beitrag gibt anhand der wichtigsten Entscheidungen aus der Rechtsprechung seit 2014 einen Überblick über die unterschiedlichsten Arten der vGA und die Stolpersteine im Leben einer GmbH, die zu einer vGA führen können.
Überblick:
1. Pkw-Überlassung zur ausschließlichen Privatnutzung
2. Verkäufe an Gesellschafter mit Preisvorteil
3. Zahlung von Privatausgaben
4. Erstattung von Arbeitgeberanteilen zur
Rentenversicherung
5. Sonn- und Feiertagszuschläge
6. Unangemessene Gewinnverteilung bei der GmbH &
atypisch Still
7. Vermietung eines Einfamilienhauses – Marktmiete
oder Kostenmiete?
8. Barlohnumwandlung und Rückstellung auf
Zeitwertkonto
9. Zahlungen auf das Privatkonto des Gesellschafters
10. Prämienzahlung für eine
Betriebsunterbrechungsversicherung
11. Zuwendungen an nahestehende Personen
12. Tantiemen und Pensionszusagen
Von Dipl.-Volkswirt Dr. jur. Hagen Prühs
Fallstricke, Irrtümer, vermeidbare und unvermeidbare Steuerfolgen
Beitrag 6 Seiten DIN A4