Von Dipl.-Kfm. Steuerberater Jan Heinrichs, Köln

In welchen Fällen müssen stille Reserven versteuert werden?

3 Seiten DIN A4

Fachbeitrag:

Mit Urteil vom 12.10.2011 (Az. I R 33/10) hat der BFH entschieden, dass bei einer Schenkung von im Betriebsvermögengehaltenen einbringungsgeborenen Anteilen kein Entnahmegewinn versteuert werden muss. Der folgende Beitrag gehtauf das Urteil des BFH und seine Konsequenzen für die Praxis ein. Anschließend werden die aktuelle Rechtslage desUmwandlungssteuergesetzes nach Änderungen durch das SEStEG (Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführungder Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 7.12.2006, BGBl IS. 2782, 2007 S. 68; Geltung ab 13.12.2006) dargestellt und die steuerlich relevanten Schlussfolgerungen erläutert.

Überblick:

  1. Entstehung von einbringungsgeborenen Anteilen
  2. Der Urteilsfall des BFH
  3. Vergleich mit der aktuellen Gesetzeslage
  4. Auswirkungen auf die aktuelle Praxis und Fazit

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