Von Dipl.-Volkswirt Alfred Mertens
Die Neuregelung des Ordnungsgeldverfahrens für kleinste und kleine Kapitalgesellschaften durchdas Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs
3 Seiten DIN A4
Fachbeitrag:
Seit 1986 müssen Kapitalgesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter ihre Jahresabschlüsse offenlegen.Bis 2007 brauchten sie im Falle der Zuwiderhandlung keine Folgen zu fürchten. Dies änderte sich ab dem 1.1.2007durch das Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister(EHUG – BGBl. I S. 2553), mit dem Änderungen bei der Durchsetzung der Offenlegungspflicht vonJahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften vorgenommen wurden. Seit diesem Zeitpunkt ist das Bundesamt für Justizfür die Durchsetzung dieser Pflichten zuständig. Seitdem legen rund 1 Mio. Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschlussoffen.
Überblick:
- Erleichterungen der Offenlegungspflicht durch das MicroBilG
- Neuregelung des Ordnungsgeldverfahrens durchdie Änderung des HGB
- Verschuldete oder unverschuldete Versäumnis der Offenlegung
- Wichtige Entscheidungen zur Offenlegung von Jahresabschlussunterlagen