VSRW-Verlag | Kontakt | AGB | Impressum     

.

.


 Zeitschrift  Aktuelle Beiträge Online Suche  Redaktions-Hotline Veranstaltungen Shop Autoren gesucht Stellenangebote Leser-Service Volltexturteile Schnellinfo Fachbeiträge Abonnement Media-Daten

Partnerseiten
 gmbhchef VSRW-Verlag

.
  Anmeldung
.




 


Registrierung
 Kennwort vergessen?
.
.
.

Dr. Roland M. Bäcker, Notar, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Handels - und Gesellschaftsrecht

GmbH-Meeting
Gesellschafterversammlung:
Aktuelle Rechtsprechung zur ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung

Die Gesellschafterversammlung ist das höchste Beschlussorgan einer GmbH. Alle wesentlichen Fragestellungen sind durch Beschlussfassung der Gesellschafter zu entscheiden. Sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der Gesellschafterversammlung kommt es zu mitunter schwer wiegenden Fehlern. Folge ist die An-fechtbarkeit oder Nichtigkeit der Beschlüsse. Nachfolgend wird die aktuelle Rechtsprechung aus den letzten drei Jahren ausgewertet, soweit sie praxisrelevant ist.

Überblick:
1.  Heilung von Ladungsmängeln durch eine Vollversammlung
2. Bestimmung des Versammlungsleiters
3. Die abstimmungsberechtigten Personen
4. Die gesellschafterliche Treuepflicht
5. Regelung der Mehrheitserfordernisse
6. Erforderliche Beschlussfeststellung
7. Anfechtbarkeit von Beschlüssen
8.  Heilung bzw. Löschung eines nichtigen Gesellschafterbeschlusses

6 DIN A4 Seiten


Dr. Christoph René Schäfers, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Einheitsgesellschaft
Die Einheits-GmbH & Co. KG:
ein rechtlicher und steuerlicher Überblick

Im Vergleich zur „typischen“ GmbH & Co. KG ist bei der Einheitsgesellschaft die KG Alleingesellschafterin der Komplementär-GmbH; die GmbH ist also sowohl persönlich haftende Gesellschafterin der KG also auch gleichzeitig deren Tochtergesellschaft. Worauf bei der Gestaltung dieses Organisationsmodells gesellschaftsrechtlich und steuerlich zu achten ist, wird in dem folgenden Beitrag zusammengefasst.


Überblick:
1.  Vorteile der Einheitsgesellschaft
2.  Beschlussfassung
3.  Gläubigerschutz
4.  Bilanzrecht
5.  Steuerrecht
6.  Fazit

4 DIN A4 Seiten

Aktuelle Fachbeiträge Juli 2010:

Dietmar Zimmers, Rechtsanwalt

Anteile gegen Rente
Anteilsübertragung gegen Versorgungsleistungen:
Einkommensteuerliche Fördermodalitäten, Gestaltungsmöglichkeiten und Probleme, aktuelle Verwaltungspraxis

GmbH-Anteile werden im Familienkreis häufig gegen sog. Versorgungsleistungen übertragen. Das heißt: Die vom Erwerber und Nachfolger zu erbringende Gegenleistung – etwa in Form regelmäßiger (monatlicher) Zahlungen –  ist nicht kaufmännisch kalkuliert. Sie orientieren sich vielmehr am Versorgungsbedarf des Übergebers und an der Leistungsfähigkeit des Anteilserwerbers. Die Übertragung hat teilweise unentgeltlichen Charakter. Beim Erwerber werden Versorgungsleistungen aber steuerlich nur dann anerkannt, wenn es sich um eine Anteilsübertragung mit „unternehmerischem Charakter“ handelt. Zwei Jahre nach der gesetzlichen Steuerverschärfung hat sich die Finanzverwaltung endlich zu wichtigen Zweifelsfragen geäußert.


Überblick:
1.  Rechtslage bei Anteilserwerb gegen Versorgungsleistungen
- Begünstigte Versorgungsleistungen
- Zusätzliche Verschärfungen im GmbH-Bereich
- Weitere Voraussetzungen für die Anerkennung von Versorgungsleistungen

2.  Der „Renten-Erlass“ vom 11.3.2010
- Teilübertragung von „unternehmerischen“ Anteilen
- Qualifizierte Tätigkeiten von Übergeber und Erwerber
- Mehrere Erwerber und besondere Missbrauchsregelung

3. GmbH-Anteile im Betriebsvermögen

4. Weiterhin offene Fragen und Probleme


Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Mathias Frenzel

GmbH-Abzugsteuer
Zahlungen der GmbH an Gesellschafter und still Beteiligte:
Wann greift die Abgeltungsteuer?

Es ist die Zeit der Gesellschafterbeschlüsse: Nachdem der Jahresabschluss für das Vorjahr fertig ist und die Vor-schläge zur Gewinnverwendung in den Köpfen gereift sind, werden nun Nägel mit Köpfen gemacht, d.h. die Ge-winnausschüttungen beschlossen. Im Anschluss daran sind die Zahlungen anzuweisen – hier trägt der Geschäftsführer eine besondere Verantwortung für die Beachtung aller steuerlichen Vorschriften, insbesondere jener über die Abgeltungsteuer. Sie muss einbehalten, angemeldet und abgeführt werden. Was dabei vom Geschäftsführer und den Gesellschaftern zu beachten ist, erläutert der folgende Beitrag.

Überblick:
1. Zweck der Abgeltungsteuer
2.  Zahlungen der GmbH grundsätzlich abzugsteuerpflichtig
3.  Gewinnausschüttungen und andere Zahlungen an Kapitalgeber
4.  Grundsätze für Ausschüttungen auf GmbH-Anteile im Privatvermögen
5.  Besteuerung der Gewinnausschüttung
6.  Grundsätze für Ausschüttungen auf Anteile im Betriebsvermögen
7.  Sonderfall: Veräußerungsgewinne
8.  Sonderfall: Ausländische Kapitalgesellschaften als Anteilseigner
9.  Durchführung des Steuerabzugs und der Steueranmeldung durch die GmbH
10.  Haftung der GmbH und Strafbarkeit des Geschäftsführers

6 Seiten Din A4



.


.
© VSRW-Verlag Dr. Hagen Prühs GmbH, Bonn